Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wolf Sanitär und Heizungsbau.

1. Allgemeines

a. Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufs-bedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird. 

b. Die erste Handwerkerstunde wird immer komplett abgerechnet, die nächste angefangene Arbeitsstunde in Viertel Stundentakt. Fahrzeiten zum Auftragsort sind Arbeitszeiten bzw. zum Großhändler um für den Auftrag Material nachholen/abholen.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind – sofern nichts anderes vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.

3. Preise

Die Preise für Wiederverkäufer sind reine Netto-Preise in EURO und verstehen sich unfrei zuzüglich der anteiligen Versandkosten und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Preise für Endverbraucher beinhalten die Mehrwertsteuer und den Skonto-Abzug. Preisänderungen während der Laufzeit unseres Kataloges oder Preislisten behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der Preisstellung bleiben vorbehalten. 

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder per Versand. Versandlieferungen erfolgen zu Lasten und Gefahr des Bestellers. Wir behalten uns Nachnahmelieferungen vor, besonders wenn der Besteller uns nicht ausreichend bekannt ist. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vor-lieferanten – sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Transportschäden müssen sofort angezeigt werden.

5. Zahlung

Die Rechnung ist in für uns verlustfreier Weise Überweisung zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel hereingenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Alle Rechnungen sind sofort netto ohne Abzug zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluss uns bekanntwerdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, hat die sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadens-ersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten.

6. Rückgaben

Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 30 % des Waren-Nettowertes. Alle Artikel die für den Kunden extra bestellt werden müsse die keine Lagerware ist, sind von der Rückgabe Ausgeschlossen. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderangebote oder Gebrauchtgeräte sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

7. Mängelrügen bei Warenlieferung

a. Erkennbare Mängel: Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von 10 Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden oder in unseren Geschäftsräumen abzugeben. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer gleichwertige Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Waren-gutschrift gegen Rückgabe der Ware; sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche jedweder Art – einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Gewährleistungsansprüchen unserer Kunden auf die Gewährleistung unserer Vorlieferanten zurückzugreifen.

b. Sonderangebote: Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnten.

8. Eigentumsvorbehalt

a. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer – einschließlich der Einlösung gegebener Schecks – bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

b. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß §950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige 

Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu; im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren 

zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

c. Der Käufer ist zum Wiederverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.

d. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung im Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen.

e. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.

f. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

g. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch

diese Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertrags-verhältnisses.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Amtsgericht Soest.

10. Datenverarbeitung

Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenen Daten werden im Rahmen von

Geschäftsdateien gespeichert.

Firma Wolf / Geschäftsinhaber Alexei Wolf / Amtsgericht Soest / Ust.ID.: DE 272 451 336

Kontakt

Telefon
02921 6854165
E-Mail
buero@shk-wolf.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo-Do: 08:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 13:00